Fassadengerüst

Fassadengerüst Schweiz - ISUFI Gerüste AG

Fassadengerüst

Die Fassade ist das Aushängeschild Ihres Objekts. Wir stellen sicher, dass die nötige Arbeitsplattform einwandfrei, sicher und effizient bereitsteht. Mit dem System-Gerüst-Konzept der ISUFI Gerüste AG schaffen Sie die Basis für reibungslose Fassaden-, Fenster- oder Dämmarbeiten.

Isufi

Sicherheit

Die korrekte Dimensionierung des Gerüsts ist entscheidend, um Risiken für Arbeitskräfte und Passanten zu minimieren.

Flexibilität

Wir passen uns jeder Fassadenanforderung an – sei es Neubau, Altbausanierung oder Denkmalschutz.

Unsere Leistungen im Überblick

Fassadengerüst von Isufi Gerüste AG

Sicherheit, Effizienz und Qualität auf der Baustelle beginnen mit einem guten Gerüst. Die ISUFI Gerüste AG plant und montiert Fassadengerüste in der ganzen Schweiz, exakt zugeschnitten auf Ihr Projekt – vom Einfamilienhaus bis zum grossen Gewerbebau.

Beratung & Planung

Wir besichtigen Ihr Objekt, erfassen sämtliche Details und planen Ihr Gerüst passgenau – für maximale Sicherheit, Effizienz und die Einhaltung der SUVA-Normen.

Lieferung & Montage

Pünktliche Anlieferung und fachgerechte Montage durch unsere erfahrenen Monteure. Wir arbeiten sauber, schnell und strikt nach SUVA-Richtlinien.

Sicherheit & Kontrolle

Regelmässige Inspektionen stellen die Stabilität und den Schutz aller Handwerker sicher. Wir übernehmen die volle Verantwortung für das Gerüst bis zum letzten Nutzungstag.

Sonderlösungen

Auch schwierige Gegebenheiten sind für uns kein Problem: Wir finden die passende Gerüstlösung für komplexe Fassaden, enge Zufahrten oder ungewöhnliche Formen.

Fragen & Antworten Fassadengerüst

Ein Fassadengerüst dient als temporäre Arbeitsplattform an der Gebäudehülle, um Arbeiten wie Malen, Sanieren, Dämmen oder Dachreparaturen sicher durchzuführen. Es wird aus Stahl- oder Aluminiumrahmen gefertigt und nach den Normen EN 12810 / 12811 montiert.

Die zulässige Maximalhöhe wird durch das Gerüstsystem, den Untergrund und die Statik bestimmt. Standardsysteme sind in der Regel für eine Arbeitshöhe von bis zu 30 Metern ausgelegt, während höhere Konstruktionen eine zusätzliche statische Berechnung erfordern.

Ja, eine Bewilligung ist erforderlich, sobald öffentlicher Grund (wie Trottoir, Parkplatz oder Strasse) in Anspruch genommen wird. Auf privaten Grundstücken benötigen Sie keine Genehmigung. Wir übernehmen die komplette Abklärung mit der Gemeinde für Sie.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@gerueste.ch oder telefonisch unter 055 612 22 05
Wir benötigen nur wenige Angaben (Adresse, Gebäudehöhe, Einsatzdauer) für eine schnelle Offerte.